AGB


Für den Vertrieb unserer Produkte und Dienstleistungen regeln diese Geschäftsbedingungen die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der SH Distribution GmbH (im folgenden SHD genannt) und ihren Vertragspartnern, sie gelten auch für künftige Geschäfte. Zuwiderlaufende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Bestellers verpflichten SHD nicht, auch wenn SHD ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichungen von diesen Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von SHD vorher schriftlich bestätigt wurden.

Angebotsbedingungen / Auftragsbestätigung

Abbildungen und Angaben im Online-Shop, in Katalogen, Prospekten und Angeboten sowie Kostenvoranschläge sind grundsätzlich freibleibend, wenn sie im Einzelfall nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Für den Umfang der Lieferung bzw. Leistung ist die schriftliche Auftragsbestätigung von SHD oder, falls eine solche nicht erfolgt ist, der Auftrag des Bestellers maßgebend. Der Auftrag kommt grundsätzlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung von SHD oder die Realisierung der Bestellung zustande. SHD behält sich durch die schnelle Weiterentwicklung der technischen Geräte vor, von der Produktbeschreibung abweichende Produkte zum gleichen Preis zu liefern, sofern die beschriebenen Leistungsdaten und Eigenschaften mindestens erreicht werden. SHD wird den Vertragspartner in diesem Falle vor Lieferung informieren, und ihm auch die Rückgängigmachung des Vertrages anbieten.

Preise

Die Preise verstehen sich grundsätzlich netto in EURO ab Lager Hohenstein-Ernstthal, ausschließlich Verpackung, Transport, sonstiger Nebenkosten (z.B. Installation), sowie der bei Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preise in unserem Internetshop und in den Preislisten für Endkunden sind jedoch inklusive Mehrwertsteuer angegeben und als solche gekennzeichnet. Preise in unseren Internetshops sind als Angebotspreise zu verstehen.

Lieferzeiten

Termine für Lieferungen und Leistungen sind nur verbindlich, wenn sie von SHD ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt werden. Wird eine vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten und hat der Vertragspartner eine angemessene Nachfrist gesetzt, so kann er bei deren fruchtlosen Ablauf vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

Zahlungsbedingungen

Für Endkunden gilt, dass sämtliche Zahlungen grundsätzlich innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsausstellungsdatum ohne Abzug zu leisten sind. Zahlungen von EDV-Wiederverkäufern erfolgen grundsätzlich nach 3 Arbeitstagen ab Rechnungsausstellungsdatum ohne Abzug per Lastschrifteinzug. Zur Einstufung eines Vertragspartners als Wiederverkäufer muss SHD eine entsprechende Kopie der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregisterauszuges vorliegen. Unter Berücksichtigung der Bonität und des Umsatzvolumens des Kunden kann von dieser Regelung per Vereinbarung abgewichen werden. Bei nicht ausreichender Bonität kann SHD nach freiem Ermessen Barzahlung bzw. Vorkasse verlangen. Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder liegen begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers vor, so kann SHD Bar- bzw. Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückbehalten, noch nicht bezahlte Lieferungen auf Kosten des Bestellers zurückholen sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Falls SHD eine Zahlung durch Scheck akzeptiert, gilt die Zahlung erst mit Einlösung als bewirkt. Kosten, die durch Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Deckung oder auf Grund vom Kunden falsch übermittelter Daten entstehen, werden dem Kunden berechnet. Bei Zahlungsverzug ist SHD berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß Diskontsatzüberleitungsgesetz zu berechnen. Die Aufrechnung ist außer bei von SHD anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen nicht zulässig. Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Käufer wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen. Kommt der Besteller mit Abnahme des Vertragsgegenstandes in Verzug, so ist SHD berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller bestehenden und künftig entstehenden Forderungen aus unserer Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Der Besteller ist jedoch berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt bereits mit dem Kauf der Vorbehaltsware die aus ihrer Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Kunden an uns ab. Im Falle der Umbildung oder Verarbeitung der von SHD gelieferten Ware geschieht dies für SHD. Wir erwerben das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu dem der mitverarbeiteten Gegenstände zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Der Besteller wird die Vorbehaltsware für SHD auf eigene Kosten sachgemäß lagern und ordnungsgemäß versichern. Der Besteller ist zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware nicht berechtigt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Besteller auf das Eigentum von SHD hinzuweisen und SHD unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Durch solche Eingriffe entstehende Kosten für eine Drittwiderspruchsklage oder Kosten für eine außerprozessuale Freigabe trägt der Kunde. Gerät der Besteller mit der Erfüllung seiner Zahlungspflichten länger als 14 Tage in Verzug, ist SHD berechtigt, die Herausgabe der gelieferten Vorbehaltswaren auf Kosten des Bestellers zu verlangen oder diese aus fremden Räumen auf Kosten des Bestellers zu entfernen und in eigenen Besitz zu nehmen. SHD ist dann nur gegen vorherige Erfüllung aller offenen Forderungen durch den Besteller zur Lieferung verpflichtet. Die Geltendmachung eines Schadensersatzes durch SHD bleibt hiervon unberührt. SHD verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers nach ihrer Wahl insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert dieser Sicherheiten die zu sichernden Forderungen nicht nur vorübergehend um mehr als 10% übersteigt.